Abgabepflicht Künstlersozialkasse (KSK)

Eintrag von Norman am 17 March 2017 | 2 Kommentare

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Wieso müssen Auftraggeber einer Werbeagentur an die KSK Abgaben zahlen?

Die Künstlersozialkasse (KSK), oder besser Künstlersozialversicherung (KSV) ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland, in der freischaffende Künstler, Fotografen und Publizisten sozial-versichert sein können. Im Gegensatz zur freiwilligen privaten oder gesetzlichen Versicherung zahlt der Selbstständige nur den Arbeitnehmeranteil. Weil Künstler ja in der Regel arme Schweine sind, müssen sie ja auch unterstützt werden und so zahlt die KSK nun die Hälfte dazu. Free Money for Free People. Die KSK finanziert sich u.a. also aus den Abgaben, die auf Honorare und Rechnungen seitens der Auftraggeber gezahlt werden müssen. Den freischaffenden Künstlern wird durch ein großer Kostenblock erspart und gleichzeitig eine Vorsorge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung getroffen. Seit 1981 (inkrafttreten des Künstlersozialversicherungsgesetz) besteht eine Abgabepflicht für Auftraggeber und diese zahlen aktuell 5,2% auf die Summe am Ende der Rechnung. Dabei ist es sogar egal ob der "Künstler" Mitglied in der KSK ist und sich unterstützen lässt oder nicht.

Äh? Hääää? Was heisst das denn?

Na die KSK macht keine Ausnahme. Her mit dem Geld für kreative Leistungen! Die KSK kassiert von jedem der "Kunst in Auftrag gibt", aber sie unterstützt nur bestimmte Künstler. Nehmen wir mal uns als Beispiel. Wir sind eine Werbeagentur und bei uns arbeiten diverse Grafikdesigner, Illustratoren, Fotografen und Webdesigner. Määäääp! Keine Unterstützung seitens der KSK! Wir sind nämlich ein Gewerbebetrieb, der sich Angestellte leistet. Trotzdem erbringen wir natürlich kreative Leistungen, die unter die KSK-Abgabepflicht fallen. Wir haben nichts davon, aber alle 1-Mann/Frau-Agenturen werden von Ihrer Abgabe unterstützt. Die Künstlersozialkasse ist aber ein gute Sache für jeden Künstler per Definition, der mindestens 3.900 Euro (bzw. mindestens 50% seines jährlichen Einkommens) mit kreativer Arbeit verdient. Nach oben hin gibt es dann noch komplizierten Schnickschnack wie Beitragsbemessungsgrenzen, aber das ist mir jetzt zu viel Fachklimbim für meinen Artikel.

Warum hört man erst in letzter Zeit von dieser KSK?

Einfache Antwort: Niemand hat die Abgaben kontrolliert. Seit 2013 werden bei einer Betriebsprüfung nun das erste mal Rechnungen auf eine evtl. Abgabepflicht geprüft. Der Steuerberater des Vertrauens sollte Sie bereits darüber informiert haben – falls nicht, sollten Sie schleunigst Ausschau nach einem neuen Steuerberater halten. Rauskommen wird es eh und dann sind Säumniszuschläge zu erwarten. 

Für welche Leistungen müssen KSK-Abgaben gezahlt werden?

Wenn Sie eine kreative Leistung bei einem im Kreis der KSK anerkannten Berufe beauftragen, sind Sie dazu verpflichtet Abgaben zu zahlen. Dazu gehören: Grafiker, Designer, Fotografen, Redakteure, Texter, Webdesigner, PR- und Werbeagenturen. Nochmal: Es spielt dabei keine Rolle, ob die dann tatsächlich selbst in der KSK versichert sind. Die in Auftrag gegebenen Leistungen können aus folgenden Bereichen kommen: Gestaltung von Flyer, Broschüren, Visitenkarten, Logos, etc., aber auch die Produktion von Fotos, Videos, Animationen oder Radiospots. Dazu kommen dann auch noch alle Leistungen die nicht von der Agentur selbst, sondern von einem externen Freelancer erbracht werden. Zum Beispiel der Unternehmensfilm für Ihren YouTube-Kanal. Die Agentur schreibt das Konzept, macht ein Storyboard und schreibt die Texte. Der externe Kameramann dreht im Auftrag der Agentur die Filmszenen und stellt der Agentur dafür eine Rechnung. Zack ist schonmal die erste Runde KSK-Abgaben fällig – nämlich von der Agentur an die Künstlersozialkasse auf das Honorar des/der Kameramanns(-frau). Jetzt ist die KSK total tricky: Das Filmmaterial wird nun von der Agentur zu einem tollen Werbevideo zusammengeschnitten und vertont. Am Ende bekommen Sie eine Komplettrechnung, auf die dann wieder die vollen 5,2% KSK-Abgabe anfallen. Jepp...richtig gehört die KSK kassiert doppelt! Wenn der Programmierer der Werbeagentur nun auch noch eine Landingpage mit Einsen und Nullen in den Computer hackt, auf der Sie Ihren neuen Imagefilm präsentieren, klingelt es wieder im Beutelchen der KSK. Hier hätten wir allerdings einen kleinen Trick parat. Mehr dazu aber später ;-)

Wichtig Wichtig Wichtig – nicht auf alle Leistungen müssen KSK-Abgaben gezahlt werden!

Zunächst einmal etwas Gesellschaftsrecht: Leistungsempfänger muss immer eine natürliche Person sein. Kommt die Rechnung für eine "kreative Leistung" also von einer Werbeagentur die als Gesellschaftsform GbR, OHG, KG oder Einzelunternehmen auf der Fahne stehen hat, lässt sich eine Zahlung nicht vermeiden. Ist der Rechnungssteller hingegen eine GmbH, eine KG, eine GmbH & Co. KG, eine Ltd., ein eingetragener Verein oder sogar eine AG (bei Kreativen eher ein seltener Fall), etc. ist die Leistung beitragsfrei. Jetzt kommt´s! Es gibt nämlich Leistungen, die per Definition nicht unter die Beitragspflicht der KSK fallen.

Dazu gehören alle technischen Umsetzungen wie:

  • Programmierung einer Webseite oder App 
  • die Suchmaschinenoptimierung und das technische Onlinemarketing 
  • Webhosting und der technische Support 

Ausserdem sind:

  • die Updates und Upgrades einer Webseite oder App 
  • die Druckkosten oder die Kosten für das Schalten von Anzeigen 

auch beitragsfrei!

 

Das Problem der Rechnungsstellung!

Agenturen rechnen gerne am Ende einmal komplett ab. Sobald sich aber auch nur eine "kreative Leistung" auf solch einer Sammelrechnung befindet, ist die komplette Rechnung bei der KSK zu melden und auf den vollen Betrag sind die 5,2% fällig. Dies lässt sich aber ganz einfach vermeiden. Achtung liebe Werbeagenturen im Land: Wenn Ihr Euren Kunden ein paar Kosten einsparen möchtet, dann splittet die Rechnung doch einfach in zwei Teile. (1.) Kreative Arbeit und (2.) technische Dienstleistung. Wir haben bei uns mal quergeschaut und dabei festgestellt, das mehr als die Hälfte unserer Rechnungen hätten geteilt werden können.

Wir haben das hier mit nicht vorhandenem Fachwissen und aus reiner Freude verfasst. Ausserdem dient dieser Artikel unserer eigenen Suchmaschinenoptimierung und er hat nicht den Anspruch vollständig zu sein. Wenn Sie Fragen zum Thema KSK und der Künstlersozialabgabe haben, konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater oder fragen Sie bei der KSK direkt nach. 

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Kommentare

  • "Wir haben nichts davon, aber alle 1-Mann/Frau-Agenturen werden von Ihrer Abgabe unterstützt. "

    Blödsinn! Auch 1-Mann Agenturen haben nichts davon, wenn Sie die künstlrtische Schaffenshöhe der KSK nicht erlangen - und da haben Web-/PrintDesigner auch keine Chance reinzukommen bei der KSK -> keine Unterstützung.

    Geschrieben von R. Huber, 19/02/2018 6:42pm (vor 7 Jahre)

  • Für die KSK zählen Kosten, die bei den Druckvorstufen vor der eigentlichen Vervielfältigung anfallen, ebenfalls zur Bemessungsgrundlage. Das Gleiche gilt für den (Erst-)Druck einzelner Plakate.
    Also worauf bereitet uns dieser Satz nun vor (siehe http://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/faq-unternehmen-und-verwerter.html, Punkt 20)? Wird zukünftig auch bei Druckkosten die Hand aufgehalten? Wird der Andruck eines Flyers damit KSK-pflichtig?

    Handaufhalten und mehrfach abkassieren. Wer, außer der KSK selbst, definiert, was abgabepflichtig ist und was nicht? Geht es denn wirklich nur um "kreative Leistungen"? Vielmehr doch darum, welche Bezeichnung ein Freelancer trägt. Lässt ein Teil einer Rechnung auch nur den Hauch einer kreativen Leistung erahnen, ist die Rechnung KSK-pflichtig. Warum verainfacht man das Prozedere nicht und erhebt pauschal eine höhere Steuer auf alle Leistungen "kreativer" Berufe. Wenn ein Designer eine Rechnung stellt, dann ist die MwSt halt nicht 19%, sondern 24%. Das würde sowohl auf Seiten des Staates als auch bei Unternehmen/Auftraggebern den Prüfungsaufwand reduzieren. Es gäbe keine Versäumniszuschläge, keine Rechtsunsicherheit mehr. Und auch keinen Interpretationsspielraum, was Abgabepflichtig ist und was nicht. Aber das wäre wohl zu einfach.

    Geschrieben von Peter, 26/04/2017 10:40am (vor 8 Jahre)

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