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Abgabepflicht Künstlersozialkasse (KSK)
Wieso müssen Auftraggeber einer Werbeagentur an die KSK Abgaben zahlen?
Die Künstlersozialkasse (KSK), oder besser Künstlersozialversicherung (KSV) ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland, in der freischaffende Künstler, Fotografen und Publizisten sozial-versichert sein können. Im Gegensatz zur freiwilligen privaten oder gesetzlichen Versicherung zahlt der Selbstständige nur den Arbeitnehmeranteil. Weil Künstler ja in der Regel arme Schweine sind, müssen sie ja auch unterstützt werden und so zahlt die KSK nun die Hälfte dazu. Free Money for Free People. Die KSK finanziert sich u.a. also aus den Abgaben, die auf Honorare und Rechnungen seitens der Auftraggeber gezahlt werden müssen. Den freischaffenden Künstlern wird durch ein großer Kostenblock erspart und gleichzeitig eine Vorsorge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung getroffen. Seit 1981 (inkrafttreten des Künstlersozialversicherungsgesetz) besteht eine Abgabepflicht für Auftraggeber und diese zahlen aktuell 5,2% auf die Summe am Ende der Rechnung. Dabei ist es sogar egal ob der "Künstler" Mitglied in der KSK ist und sich unterstützen lässt oder nicht.