AGB
Allgemeine..
I. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Agenturbedingungen gelten für alle der BRANDFISHER Werbeagentur (nachfolgend Agentur) erteilten Aufträge durch den Kunden. Dieser erkennt diese Bedingungen mit der Beauftragung der Agentur an.
II. Vertragsschluß
Die Angebote und Kostenvoranschläge der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, abweichendes ist ausdrücklich zugesagt. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer).
Beauftragungen des Kunden sind mündlich, z.B. per Telefon, und schriftlich per Brief, Telefax, E-Mail, Kommunikation über Onlinedienste oder sonstige Kommunikationsdienste möglich. Das Übermittlungsrisiko, insbesondere für eine unklare, unvollständige oder sonstig fehlerhafte Übertragung von Angaben der Beauftragung trägt der Kunde.
Die Beauftragung durch den Kunden ist für ihn mit Absendung an die Agentur, wobei der elektronische Zugang genügt, verbindlich.
III. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ohne gesonderte Einwilligung nur zum Zwecke der Bearbeitung und Durchführung eines Auftrags erhoben, gespeichert und verarbeitet. Sie werden streng vertraulich behandelt und insbesondere nicht an Dritte, die außerhalb der Vertragsabwicklung stehen, weitergegeben. Im Übrigen finden die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes Anwendung (TMG).
IV. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Aufträge gegenüber der Agentur sind Urheberwerkverträge, die auf Erstellung immaterieller Werke sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet sind. Das Eigentum an Konzepten, Entwürfen und Reinzeichnungen wird nicht verschafft.
Alle Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrecht. Dessen Bestimmungen finden auch dann Anwendung, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige unterstützende Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht, da die Kreationsleistung ausschließlich von der Agentur erbracht wird.
Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der
Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, unberechtigte Bearbeitung oder Veränderung auch von Teilen ist unzulässig und wird widersprochen.
Rechteübertragungen erfolgen mangels abweichender Vereinbarung in nicht exklusiver Form, ohne das Recht zur Weiterlizenzierung nach Maßgabe des jeweils vorausgesetzten Nutzungszwecks. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Die Agentur hat mangels abweichender, vergütungspflichtiger Vereinbarung das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden und zum Zwecke der Eigenwerbung eine öffentlich zugängliche Referenzliste zu führen.
V. Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage individueller Abreden, andernfalls nach den allgemeinen Leistungs- und Preislisten der Agentur und im übrigen nach den üblichen Tarifen.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug zu zahlen sind.
Werden die Werke später abweichend von den ursprünglichen Abreden oder in größerem Umfang als vorgesehen genutzt, so ist die Agentur berechtigt, die Vergütung für die zusätzlichen Nutzungen nachträglich in Rechnung zu stellen.
Die Anfertigung von Konzepten, Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die Agentur für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz der Urheberrechte, Ziffer IV. der Agenturbedingungen, berechtigt die Agentur zur Forderung einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung; ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Kostenvoranschlag, hilfsweise die übliche Vergütung als vereinbart.
VI. Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
Aufträge größeren Aufwandes bzw. über längere Laufzeit sind in Form angemessener Abschlagszahlungen abzuzahlen, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., Reisekosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu erstatten.
VII. Gewährleistung
Die Agentur gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen und Werke nach Abnahme nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert und die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen, vereinbarten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen wie Texte, Bilder, Fotos und Programme, auch in der beabsichtigten Nutzungsform, berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
VIII. Haftung
Die Agentur haftet dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages für die Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes. Die Haftung der Agentur für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Fall der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Fällen aus schuldhaften Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
IX. Schlussbestimmungen, Gerichtsstandsvereinbarung, Schriftform, salvatorische Klausel
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus unserem Rechtsverhältnis zum Kunden, soweit dieser Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bremen; für gegen uns gerichtete Ansprüche ist dieser Gerichtsstand ausschließlich.
Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung erteilter Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Bremen, 20. Januar 2004